Das ist ein "allgemeiner Hinweis" (siehe
Vorstandsprotokoll vom 2016-01-27). Formal ist das so richtig. Das Plenum ist nach wie vor kein beschlussfähiges Organ. Es kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Dass der Vorstand diese Empfehlungen in der Regel als Handlungsgrundlage nutzt, ist zwar schön, jedoch nicht zwingend erforderlich. Faktisch heißt das, dass sowieso alles, was das Plenum sich wünscht, nochmal als Antrag an den Vorstand weiter gereicht werden muss. Da der Vorstand sich das Plenumsprotokoll vor jeder Vorstandssitzung zu Gemüte führt, würde es reichen, wenn im Protokoll an geeigneter Stelle "Das Plenum beantragt beim Vorstand …" steht. Eventuell wäre ein Ansprechpartner noch ganz nett.